Ausstellungsordnung

Veterinär - Aufsicht:
Alle teilnehmenden Hunde müssen Schutzgeimpft sein. Tollwut-SHLP. (Tollwutschutzimpfung mind. 4 Wochen vor der Ausstellung, darf nicht länger als 12 Monate zurückliegen).
Anfahrt
A93 Regensburg-Weiden, Ausfahrt Wackersdorf
Zimmerreservierung
Bitte frühzeitig bei der Geschäftsstelle um Quartier erfragen.
Endausscheidung:
Mehrere Sonderpokale für die am häufigsten vertretenen Rassen.

Endausscheidung "Best Puppie" für alle Tagessieger der Jüngsten- und Babyklasse.

Endausscheidung "Best of Show" für alle Tagessieger der anderen Klasse.
Titelvergabe Anwartschaften
Jugendsieger

Jüngstenbester

Babybester
 JA, JÜA, BA

SA

VA

CAC

CACIB, CACH, SG1

Achtung NEU:

Hunde die nach Meldeschluss oder erst am Tag der Ausstellung (nur bis 9:00 Uhr möglich) nachgemeldet werden, können aus organisatorischen Gründen nur ohne Pokal teilnehmen. Bei Nachmeldungen am Ausstellungstag wird zusätzlich eine Gebühr von 5.00 € erhoben.
Ausstellungsverbot für Tierschutzwidrig kupierte Hunde. Nach der neuen Tierschutz

Hunde-Verordnung gilt ab 01.Mai 2002 ein Ausstellungsverbot für folgende Hunde aus
dem In -und Ausland:
1. Ohren kupiert nach dem 01.Januar 1987 2. Rute kupiert nach dem 01. Juni 1998 ( Ausnahme: Jagdliche
    Verwendung gemäß deutschen Tierschutzgesetz).


3. Das Ausstellungsverbot gilt nicht in den Ausnahmefällen, wenn eine
    Medizinische Indikation vorliegt, eine entsprechende Bescheinigung

  • Die Abgabe einer Meldung verpflichtet zur Zahlung der Nenngebühr und
    Anerkennung der Ausstellungsordnung.

  • Der Aussteller ist nicht verpflichtet einem Verein anzugehören.

  • Findet die Ausstellung in Folge höherer Gewalt nicht statt, kann ein Teil der
    Nenngebühr zur Deckung der entstandenen Kosten verwendet werden.

  • Zugelassen sind nur gesunde Rassehunde, welche in ein anerkanntes Zuchtbuch
    eingetragen sind.

  • Ein Hund kann nur in der ihm, aufgrund seines Alters oder Titels, zugewiesenen
    Klasse gerichtet werden.

  • Das Richterurteil ist unanfechtbar. Bei Formfehlern ist die Beanstandung unverzüglich
    der Ausstellungsleitung zu melden.

  • Nachweis über Titel, Anwartschaften und die Ahnentafel sind im Ring
    unaufgefordert vorzulegen.

  • Die Aussteller sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihre Tiere rechtzeitig
    anwesend sind. Wer nicht zur rechten Zeit erschienen ist, hat keinerlei Recht auf
    Reklamation, wenn sein Hund nicht mehr in der Konkurrenz beurteilt wird.

  • Ist eine Klasse abgeschlossen, so darf ein zu spät kommender Hund nicht mehr
    prämiert werden, wohl aber beurteilt, wenn sich der Richter nach Beendigung seiner
    Tätigkeit dazu bereit erklärt. Ein Anspruch besteht allerdings nicht.

  • Für die rechtzeitige Vorführung im Ring ist der Aussteller verantwortlich.

  • Die vom Veranstalter ausgegebene Startnummer ist am Halsband oder Geschirr des
    Hundes bzw. an einem Kleidungsstück des Ausstellers so anzubringen, dass sie
    jederzeit lesbar ist und muss bis zum verlassen des Ausstellungsgeländes dort
    belassen werden.

  • Die Aufrechterhaltung der Ordnung obliegt der Ausstellungsleitung. Deren
    Anweisung ist Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen haben unter Umständen die
    Entfernung vom Ausstellungsgelände und den Verlust zuerkannter Preise zur
    Folge.

  • Bei vorzeitigem Verlassen des Ausstellungsgeländes besteht kein Anspruch auf
    Pokal, Urkunde und Anwartschaftsausweis.

  • Hunde sind auf dem Ausstellungsgelände so eng an der Leine zu führen, dass
    andere Teilnehmer und deren Hunde, sowie Besucher nicht gefährdet werden.

  • Der Aussteller haftet für alle mittelbaren und unmittelbaren Schäden, welche durch
    seinen Hund und sich selbst verursacht wurden.

  • Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die Teilnehmern und Besuchern durch
    den Besuch der Veranstaltung entstehen.

  • Aussteller und Besucher unserer öffentlich zugänglichen Veranstaltungen sind damit einverstanden, dass Fotos veröffentlicht werden, die möglicherweise die eigene Person darstellen

  • Alle Anwesenden und teilnehmenden Hunde müssen mindestens 4 Wochen und
    längstens 12 Monate vor der Ausstellung gegen Tollwut geimpft sein.

  • Für Hunde aus dem Ausland gelten zusätzlich die jeweiligen Einreisebestimmungen in die BRD.


  • Achtung

    Hundeangebote und -gesuche werden durch Mikrofondurchsage und evtl. Aushang am Sekretariat gegen eine Gebühr von 5 € bekannt gegeben.
    Richtereinteilung

    Ausstellungsleitung steht ein international anerkanntes und erfahrenes
    Richterkollegium zur Seite.
    Die Bewertungen werden international anerkannt.